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Dietze und Partner 2014


Unternehmensrecht

Das Unternehmensrecht ist eines der umfangreichsten Rechtsgebiete überhaupt, was unter anderem auch an der Vielfältigkeit und Komplexität unternehmensrechtlicher Probleme liegt. Wir bearbeiten vor allem Problemstellungen aus dem Gesellschafts-, Handels- und Arbeitsrecht. In Fällen aus dem Bereich des Wettbewerbsrecht kooperieren wir mit ausgewiesenen Fachanwälten. Ein wesentlicher Schwerpunkt unserer Tätigkeit besteht in der Durchsetzung von Geldforderungen für gewerbliche Mandanten. Dabei ermitteln wir Schuldnerdaten, fertigen Mahnschreiben und führen das gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsverfahren durch. Für den Fall, dass das Mahnverfahren in eine streitige Auseinandersetzung vor Gericht übergeht, überprüfen wir die Erfolgsaussichten schon vor Beginn des Verfahrens, um unsere Mandaten vor unnötigen Kosten eines Gerichtsverfahrens zu schützen. Speziell für kleine und mittelständige Unternehmen haben wir „Juprom“ (Juritisches Problem-Management) entwickelt und bieten kostengünstige Beratungsleistungen bei Inanspruchnahme unserer AnwaltCard an.


Grundsätzliches Ziel eines jeden Unternehmers ist es, seine Marktposition zu sichern und auszuweiten. Dadurch ist der Unternehmer gezwungen, sich mit der aktuellen und zukünftigen Situation seines Unternehmens umfassend auseinanderzusetzen. Oft ist es, um als Unternehmer ans Ziel zu gelangen nicht ausreichend, ein hervorragendes Produkt- oder Dienstleistungsangebot am Markt zu plazieren. Vielmehr stellt sich heute die Führung eines klein- oder mittelständigen Unternehmens als äußerst komplexe Aufgabe dar. Diese ist von einem Einzelunternehmer allein kaum und vom Geschäftsführer eines mittelständigen Unternehmens nur sehr schwer zu bewältigen. Wirtschaftliche Mißerfolge oder gar Firmeninsolvenzen sind die Konsequenz, wenn bestimmte Bereiche des Unternehmensmanagements, wie z.B. betriebswirtschaftliche, steuerliche oder rechtliche Fragen, vernachlässigt werden. Neben einer betriebswirtschaftlichen Strategie und einer steuerrechtlichen Betreuung ist daher ein juristisches Problem-Management unentbehrlich, um die Unternehmensziele zu erreichen. Verfügt das Unternehmen nicht über entsprechend spezialisierte Mitarbeiter ist es ratsam, sich qualifizierter juristischer Beratung externer Dritter zu bedienen. Diese Vorgehensweise bedeutet, sich auf das eigene Kerngeschäft zu konzentrieren und Randbereiche Spezialisten zu überlassen. Ihr Vorteil ist klar: Sie stärken die Bereiche mit denen Sie Geld verdienen und somit Ihre eigene Wettbewerbsfähigkeit! Mit "Juprom" (Juristisches Problem-Management) steht Ihnen ein von uns speziell für klein – und mittelständige Firmen entwickeltes Konzept zur Verfügung, das dazu beitragen kann die Zukunftsfähigkeit Ihres Unternehmens zu sichern. Dabei ist "Juprom" nicht nur auf das Unternehmen als Ganzes, sondern auch auf einzelne Projekte anwendbar. So können mittels dieses Konzeptes auch einzelne Maßnahmen wie z.B. Personalabbau rechtssicher realisiert werden. "Juprom" ist ein juristisches Kontrollsystem bestehend aus drei Stufen, wobei die jeweils nachfolgende Stufe, die Durchführung der vorangehenden Stufe bedingt. Es ist zwar nicht zwingend erforderlich, alle drei Stufen zu durchlaufen, doch wird nur bei Anwendung des gesamten Systems die größtmögliche Rechtssicherheit erreicht.
Entscheidend ist die Arbeit, die man nicht sieht.
1. Stufe – Analyse:
-> Erarbeitung und Formulierung der Zielvorstellung, Erfassung und Überprüfung aller rechtlichen Informationen des Unternehmens (Verträge, allgemeine Geschäftsbedingungen etc.) - Prüfung der Kompetenzfelder (eventuelle Zusammenarbeit mit Fachanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern, Notaren und Unternehmensberatern) - Ermittlung des aktuellen Handlungsbedarfes - Vorstellung und Besprechung eines Empfehlungsberichtes

Gute Rechtsberatung bedeutet kreativ gestalten.
2. Stufe – Gestaltung:
-> Erarbeitung von individuellen Lösungen, wobei nicht die "graue" Theorie, sondern der realistische, machbare Ansatz im Vordergrund steht - Umsetzung dieser Lösungen in konkrete und praxisnahe rechtliche Strukturen zur Optimierung der Unternehmensleistung - Darstellung und Besprechung des Abschlußberichtes, einschließlich der geschaffenen juristischen Materialien

Informationsvorsprung abonnieren
3. Stufe – Kontrolle:
-> dauerhafte oder befristete Kooperation zur Nutzung von Vorteilen/Vermeidung von Nachteilen bei Gesetzesänderungen - mit einem Dauerberatungsmandat ersetzen wir Ihnen eine eigene Rechtsabteilung - Betreuung und Vertretung bei Vertragsverhandlungen - Beratung und Vertretung auch in Rechtsgebieten ohne unmittelbaren Bezug zum Unternehmen (Eherecht, Verkehrsrecht etc.)
Arbeitsrecht: - Erstellung von Arbeits- und Dienstverträgen - Beratung und Durchführung von Kündigungsmaßnahmen (z.B. betriebs- und verhaltensbedingte Kündigungen oder Änderungskündigungen) - Beratung und Vertretung in allen anderen arbeitsrechtlichen Fragen

Handelsrecht:
- Gestaltung von Kauf -, Vertriebs-, Handelsvertreter- und Vertragshändlerverträgen - Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus Verträgen (z.B. Ausgleichs-, Provisions- und Auskunftsansprüche) - Erarbeitung von allgemeinen Geschäftsbedingungen (Einkauf/Verkauf)

Kauf - /Werkvertragsrecht:
- Erarbeitung von Verträgen - Gewährleistungsabwicklung - Forderungsmanagement und Mahnwesen - Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus Verträgen

Erbrecht:
- Beratung und Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen in Zusammenarbeit mit Notaren und Steuerberatern - Beratung und Betreuung im Erbfall (Erbauseinandersetzung, Pflichtteilsansprüche) - Unternehmensnachfolgeplanung zu Lebzeiten 

Miet - /Pachtrecht:
- gewerbliches Miet- und Pachtrecht - Beratung und Vertretung - Konzeption von Miet- und Pachtverträgen jeder Art

Familienrecht:
- Gestaltung von Eheverträgen - Beratung von nichtehelichen Lebensgemeinschaften - Beratung und Vertretung bei Trennung und Scheidung

Gesellschaftsrecht: - Erarbeitung von Gesellschaftsverträgen in Zusammenarbeit mit Notaren und Unternehmensberatern - Beratung bei der Gründung, Umstrukturierung, Umwandlung und Auflösung von Unternehmen und Gesellschaften - Beratung bei Konflikten innerhalb der Gesellschaft - Unternehmensübertragung - Unternehmensnachfolge
Auch heute scheut noch so mancher Unternehmer aus Kostengründen den Gang zum Anwalt. Anwälte gelten gemeinhin als teuer. Hier haben viele ein völlig falsches Bild: Bevor wir für Sie tätig werden bzw. Sie nach außen hin vertreten, werden wir im Rahmen einer ersten kostenfreien und unverbindlichen Besprechung Ihre jeweilige Problematik erörtern und den Umfang unserer Dienste bestimmen. Danach werden die entstehenden Kosten bzw. anfallenden Honorare individuell ermittelt und Ihnen ein konkretes Angebot unterbreitet. Hierbei berücksichtigen wir insbesondere die Anzahl der durchzuführenden Stufen als auch das Umsatzvolumen Ihres Unternehmens. Akzeptieren Sie unsere Kalkulation wird anschließend das Honorar verbindlich vereinbart. Dadurch ist gewährleistet, daß Sie jederzeit die volle Kontrolle über anfallende Kosten behalten und den Wert unseres Engagements einer Kosten-/Nutzen-Analyse unterziehen können.
In Ergänzung unseres Juprom-Grundkonzeptes bieten wir als "Special" für den Unternehmensbereich Forderungsinkasso einen Leitfaden an.
Forderungsinkasso

Dem Geld darf man nicht nachlaufen, man muß ihm entgegen gehen.(Aristoteles Onasiss)

1. Wie können Forderungen besser realisiert werden?
Das Problem "Außentände" gewinnt leider bei vielen Unternehmen zunehmend an Bedeutung, da mittlerweile aus dem "Kavaliersdelikt" eine Rechnung erst nach mehrmaligen Mahnungen zu bezahlen, ein Kundenverhalten geworden ist, welches zu hohem Liquiditätsschwund führt und die eigene Insolvenz nach sich ziehen kann. Durch die schlechte Zahlungsmoral (teilweise sogar bis zur dritten oder vierten Mahnung abzuwarten) ist es notwendig geworden, Strukturen im Unternehmensbereich – Forderungsinkasso – zu schaffen, die wirtschaftlichen Schaden von Ihrem Unternehmen abwenden.

2. Was hat Mahnwesen mit Marketing zu tun?
Im Regelfall wird in klein- oder mittelständigen Betrieben das Mahnwesen von der Buchhaltung organisiert und überwacht. Dies sollte nach unserer Auffassung auch nicht von Anfang an durch externe Dritte geschehen, da die besondere Problematik des Mahnens darin besteht, zu entscheiden, welcher Kunde eigentlich wann und wie gemahnt werden soll. Tatsache bleibt zunächst, daß es sich um einen Kunden Ihres Unternehmens handelt und er dies nach Möglichkeit auch weiterhin bleiben soll. Gerade langjährige geschäftliche Beziehungen können belastet werden, wenn kurzzeitige finanzielle Engpässe zu Mahnungen führen. Wir raten unseren Mandanten zwei Mahnungen auszusprechen, wobei die Erste als höfliche Zahlungserinnerung und die Zweite als Mahnung mit Fristsetzung verbunden mit der Androhung der Einschaltung eines Rechtsanwaltes ausgestaltet werden sollte. So präsentieren Sie Ihr Unternehmen höflich aber sachlich bestimmt nach außen.

Beachtet werden muß jedoch unbedingt, daß manche Kunden, eine sogenannte "Hinhaltetaktik" praktizieren, um sich Liquiditätsvorteile zu verschaffen (was für Sie einen Zeitverlust bedeutet). Möglicherweise hat in dieser Zeit ein anderer, aggressiverer Gläubiger bereits gerichtliche Schritte eingeleitet und wird so noch zu seinem Geld kommen. Wenn Sie sich in dieser Weise hinhalten lassen besteht die Gefahr, daß der Schuldner kein pfändbares Vermögen mehr besitzt. Sie behalten zwar in der Sache Recht, können Ihre Forderung jedoch nicht realisieren. Die Erfahrung zeigt, daß es sich unter den Kunden Ihres Unternehmens herumspricht, ob Zahlungsansprüche nachlässig behandelt oder korrekt verfolgt werden. In der Regel begleichen die Kunden die Forderung zuerst an die Gläubiger die den meisten Druck ausüben.

3. Wie erfolgt das Forderungsinkasso nach erfolgloser Mahnung?
Zahlt der Kunde trotz wiederholten Mahnungen nicht, erscheint die Weiterbearbeitung dieser Vorgänge im eigenen Unternehmen nicht als die optimale Lösung. In der Regel fehlt es an qualifiziertem Personal. Desweiteren sind auch erfolgreich erledigte Vorgänge mit Kosten für Ihr Unternehmen verbunden, auf welchen Sie sitzenbleiben, da die gesetzlichen Bestimmungen insoweit keinen Gebührenausgleich für diese Inkassotätigkeit vorsehen. Der Unternehmer hat an dieser Stelle entweder die Möglichkeit ein Inkassobüro oder aber sofort einen Rechtsanwalt einzuschalten. Da Inkassobüros im Unterschied zu Rechtsanwälten keine gesetzliche Gebührenordnung haben, wird oftmals auf der Basis von Erfolgsprovisionen oder aber Aufwandspauschalen abgerechnet. Letztlich sind diese regelmäßig höher als die gesetzlichen Gebühren eines beauftragten Anwalts.

Die Forderungseintreibung bei hartnäckigen Nichtzahlern verzögert sich zudem nur zusätzlich, da die Inkassobüros nur außergerichtlich tätig sein dürfen und somit regelmäßig versuchen über weitere Mahnungen zum Erfolg zu gelangen. Nach unserer Erfahrung ist ein 3- oder 4maliges Mahnen wenig erfolgversprechend und verursacht nur unnötige Kosten. Bei der zeitintensiven Tätigkeit der Inkassobüros besteht insbesondere bei gewerblichen Kunden die Gefahr, daß die Insolvenz des Schuldners die Forderung "überholt".

Ein weiterer Nachteil ergibt sich daraus, daß wenn sich das Inkassobüro entschließt zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Forderung einen Rechtsanwalt einzuschalten, dessen Kosten dann zusätzlich anfallen. Die bis dahin aufgelaufenen Gebühren des Inkassobüros müssen vom Schuldner nicht ersetzt werden, da die Beauftragung eines Inkassobüros und zusätzlich eines Rechtsanwaltes regelmäßig einen Verstoß gegen die sog. Schadensminderungspflicht darstellt. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung werden Sie demnach regelmäßig auf den Inkassogebühren sitzen bleiben.

Welche aktuellen Lösungsmöglichkeiten gibt es?
Die Kanzlei Dietze & Partner - Rechtsanwälte hat sich im Rahmen des Juprom-Konzeptes eingehend mit dieser Problematik befaßt und ein organisatorisches Modell für den Unternehmensbereich "Forderungsinkasso" entwickelt. Durch ein professionelles Forderungsmanagement wird einer Verknappung der Unternehmensliquidität wirksam begegnet, was wiederum zu entscheidenden Wettbewerbsvorteilen führt. Unser Modell wird zur:
- Senkung von Forderungsverlusten,
- Senkung der Forderungsaußenstandsdauer
- Kostenoptimierung beim Forderungsinkasso
- Transparenz der Forderungssituation
wirksam beitragen.

Das Konzept

1. Vorprüfung
Zuerst prüfen wir das Zustandekommen eines Vertragsschlusses in Ihrem Unternehmen. Bereits hier werden erste Weichen dafür gestellt, ob es später zu Forderungsausfällen kommt. Danach wird der Standartschriftverkehr Ihrer Buchhaltung auf rechtliche Unklarheiten und das Mahnwesen auf seine Praktikabilität überprüft. Anschließend wird in Abstimmung mit Ihnen der Ablauf vom Vertragsabschluß über Rechnungsstellung und Mahnwesen bis zur gerichtlichen Geltendmachung der Forderung festgelegt.

Wir empfehlen Ihnen über Kunden die Sie nicht kennen, Wirtschaftsauskünfte einzuholen. Wir arbeiten hier mit zuverlässigen Partnern zusammen, welche zuverlässige Informationen bieten.

2. Mahnwesen
Das Mahnwesen wird durch Ihre Buchhaltung im Unternehmen selbst realisiert, wobei einer höflichen Zahlungserinnerung allenfalls ein Mahnschreiben folgt, welches von uns für Sie in unmißverständlicher Form vorformuliert wird.

Dabei können Sie entscheiden, ob im Rahmen der durchzuführenden Mahnungen Verzugszinsen bzw. weitere Verzugsschäden (Mahnkosten etc.) addiert werden sollen.

3. Anwaltliches außergerichtliches Forderungsinkasso
Sollte der Schuldner auf die unternehmensinternen Maßnahmen nicht reagieren, wird ein anwaltliches außergerichtliches Forderungsschreiben gefertigt und der Schuldner unter knapper Fristsetzung zur Zahlung der Forderung einschließlich Zinsen aufgefordert. Darüber hinaus hat der Schuldner die Kosten für die Beauftragung des Anwaltes unter dem Gesichtspunkt des Schuldnerverzuges zu begleichen. Wird die Forderung realisiert, erhalten Sie diese selbstverständlich vollständig ausbezahlt. Ist Ihr Schuldner bereits insolvent, arbeiten wir bei Dauermandanten mit günstigeren Gebührenpauschalen. Erhebt der Schuldner materielle Einwände (z.B. Mangelhaftigkeit der gelieferten Sache, Verjährung etc. ) erfolgt die rechtliche Auseinandersetzung mit der Problematik und die weitere Bearbeitung in Abstimmung mit Ihnen.

4. Gerichtliches Verfahren
Reagiert der Schuldner auch auf das einmalige außergerichtliche anwaltliche Forderungsschreiben nicht, besteht die Möglichkeit entweder ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten oder sofort eine Klageschrift einzureichen.

Ein gerichtliches Mahnverfahren ist regelmäßig dann vorzugswürdig, wenn die Forderung als solche unstreitig ist. Kann jedoch davon ausgegangen werden, daß der Schuldner durch Einlegen eines Widerspruchs die Angelegenheit weiter verschleppen will, sollte sofort ein Klageverfahren eingeleitet werden.

Werden diese Schritte konsequent hintereinander realisiert, vergehen bis zum Vorliegen eines Vollstreckungstitels max. 4- 6 Monate. War der Schuldner bei Vertragsschluß noch solvent (Wirtschaftsauskunft!), ist die Gefahr, daß er nach 6 Monaten insolvent ist vergleichsweise gering, so daß Ihre unstreitigen Forderungen mit hoher Wahrscheinlichkeit realisiert werden können.

RECHTSGEBIETE





Kanzlei Olbernhau
Rechtsanwalt Dr. Albrecht Dietze
- Fachanwalt für Verkehrsrecht -
Markt 1
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Kanzlei Zschopau
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