Leichte Anhebung der Hartz-IV-Sätze -> Wer Arbeitslosgengeld II oder Sozialhilfe bezieht, bekommt ab 1. Januar 0,76 Prozent mehr Geld, ebenso wie Bezieher von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Für Alleinstehende steigt der Regelsatz damit um drei Euro auf 449 Euro im Monat, für Paare ebenfalls um drei Euro auf 404 Euro pro Person und Monat. Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren erhalten ebenfalls drei Euro mehr im Monat, Kinder unter 14 Jahren jeweils zwei Euro mehr.
Online arbeitslos melden -> Ab 1. Januar 2022 besteht die Möglichkeit der elektronischen Arbeitslosmeldung. Eine persönliche Meldung in der zuständigen Agentur für Arbeit ist dann nicht mehr zwingend nötig, aber weiterhin möglich. Wer sich online arbeitslos meldet, muss einen gültigen elektronischen Identitätsnachweis wie die "Online-Ausweisfunktion“ des Personalausweises erbringen.
Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Albrecht Dietze