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Dietze und Partner 2014

2017

Das Fahren auf der Straße bei Dunkelheit mit einem unbeleuchteten Fahrrad führt zu einer Mithaftung von 30 %, selbst wenn es zu keiner Kollision mit dem Unfallgegner kommt. Ein Radler war vom Bürgersteig kommend zwischen zwei parkenden Fahrzeugen auf die Straße gefahren. Aus der Richtung, in die er fahren wollte, kam ein anderer Fahrradfahrer, der unbeleuchtet bei Dunkelheit auf der Straße fuhr. Zu einer Kollision kam es nun zwar nicht. Doch da der vom Bürgersteig kommende Radfahrer auf den anderen durch eine starke Bremsung reagierte und daraufhin stürzte, verletzte sich dieser erheblich. Das Oberlandesgericht Hamburg hat eine Mithaftung des Radfahrers, der unbeleuchtet auf der Straße fuhr, in Höhe von 30 % angenommen. Für diesen bestand gemäß der Straßenverkehrsordnung eine Beleuchtungspflicht. Auch wenn es nicht zu einer Berührung der beiden Fahrradfahrer gekommen ist, trifft ihn eine Mitverantwortlichkeit, da sich der Sturz des anderen Radfahrers in einem nahen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit seinem Auftauchen aus der Dunkelheit ereignete. Trotz intakter Straßenbeleuchtung bei ordnungsgemäßer Beleuchtung des Fahrrads hätte dieses von dem Geschädigten früher wahrgenommen werden können. Auch wenn denjenigen ein überwiegendes Verschulden trifft, der zwischen zwei parkenden Fahrzeugen auf die Fahrbahn fährt, bleibt wegen der fehlenden Beleuchtung eine Mithaftung des anderen Radlers gegeben. Hinweis: Es ist allgemein anerkannt, dass bei Beleuchtungsverstößen der Beweis des ersten Anscheins für eine Unfallursächlichkeit besteht. Dies gilt auch für Fahrradfahrer. Zu den typischen Folgen der Nichtbenutzung der Beleuchtungseinrichtung gehört es nun einmal, dass diese Verkehrsteilnehmer zu spät gesehen werden und sich andere wegen des für sie plötzlichen Auftauchens zu ruckartigen Ausweichbewegungen gezwungen sehen.


Quelle: OLG Hamburg, Beschl. v. 26.07.2017 - 14 U 208/16 Fundstelle: www.justiz.hamburg.de


Rechtsanwalt & Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Albrecht Dietze
Arbeitnehmer, die nicht die gewünschte Arbeitsleistung erbringen, werden "Low Performer" genannt - kein schöner Ausdruck und dennoch leider Realität. Ein Arbeitnehmer hatte bereits wegen schlechter Arbeitsleistungen in der Kfz-Werkstatt drei Abmahnungen erhalten. Nun warf der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer vor, bei einem Kfz-Werkstatttest nur vier von sechs Fehlern erkannt sowie bei einem Auftrag anstehende Servicearbeiten nicht durchgeführt zu haben. Dies schade dem Ruf des Autohauses. Deshalb sprach der Arbeitgeber eine Kündigung wegen schlechter Arbeitsleistungen aus. Dagegen klagte der Arbeitnehmer - und das Arbeitsgericht gab der Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers statt. Der Arbeitgeber hatte weder die Leistungen des Arbeitnehmers über einen repräsentativen Zeitraum noch die Fehlerquote vergleichbarer Arbeitnehmer dargelegt. So konnte das Gericht nicht erkennen, ob der Arbeitnehmer seine vertraglichen Verpflichtungen vorwerfbar verletzt hatte. Hinweis: Will der Arbeitgeber einem Low Performer kündigen, muss er konkret darlegen, dass bei dem Arbeitnehmer eine unterdurchschnittliche Leistung vorliegt, die Schlechtleistung sollte also über einen gewissenZeitraum oder für etwa 3 Fälle  protokolliert worden sein. 
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Albrecht Dietze

Vorsicht, Scherzkeks! Wer hin und wieder gern zu scherzen pflegt, sollte bei Geschäften unbedingt darauf achten, seinen Humor nur sehr wohldosiert einzusetzen. Nicht immer haben Scherzkekse im Streitfall Glück wie hier. Im Internet wurde ein Fahrzeug zum Kauf angeboten, dessen Wert über 10.000 EUR lag. Ein Interessent und der Verkäufer des Fahrzeugs konnten sich über den Kaufpreis allerdings nicht einigen, auch ein Tauschangebot lehnte der Verkäufer ab. Schließlich sandte der Mann dem Kaufinteressenten eine Nachricht mit dem Wortlaut: "Also für 15 kannste ihn haben". Der Interessent schlug natürlich prompt ein und antwortete: "Guten Tag für 15 EUR nehme ich ihn" und erkundigte sich, wo er das Auto abholen könne. Die Antwort darauf lautete: "Kannst Kohle überweisen, Wagen bringe ich dann." Doch dann - kaum verwunderlich - erhielt der Interessent das Auto nicht und klagte seinen vermeintlichen Anspruch ein: Er wolle das Fahrzeug für 15 EUR nun auch haben. Doch das Gericht brachte den nötigen Ernst in die Angelegenheit zurück: Die Erklärungen des Verkäufers waren erkennbar nicht ernst gemeint gewesen. Dementsprechend war die Antwort des Interessenten "Für 15 EUR nehme ich ihn" auch nicht als ernsthafte Annahme eines vermeintlichen Kaufvertragsangebots anzusehen. Ein Kauf war nicht zustande gekommen und der Kaufinteressent verlor den Rechtsstreit. Hinweis: Die Scherzerklärung "Für 15 EUR kannst du ihn haben" löst in Bezug auf ein im fünfstelligen Bereich angebotenes Auto also keine Vertragsansprüche aus. Trotzdem sollten Beteiligte mit solchen Äußerungen eher vorsichtig sein. Quelle: OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 02.05.2017 - 1 U 170/16 Fundstelle: www.lareda.hessenrecht.hessen.de


Rechtsanwalt & Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Albrecht Dietze

Nach einer einmaligen Trunkenheitsfahrt mit einem Promillewert von weniger als 1,6 darf die Neuerteilung der Fahrerlaubnis nicht von der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens abhängig gemacht werden. Das gilt zumindest dann, wenn der Fahrerlaubnisbehörde keine weiteren zusätzlichen Tatsachen vorliegen, die die Annahme von künftigem Alkoholmissbrauch begründen können. Einem Fahrzeugführer war nach einer Trunkenheitsfahrt, bei der eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,28 ‰ festgestellt wurde, die Fahrerlaubnis entzogen worden. Im Führerscheinneuerteilungsverfahren wurde seitens der Fahrerlaubnisbehörde trotz der einmaligen Trunkenheitsfahrt die Neuerteilung von der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Fahreignungsgutachtens abhängig gemacht. Der Betroffene hielt diese Anordnung für fehlerhaft und klagte. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) gab dem Mann Recht und verurteilte die Fahrerlaubnisbehörde, die beantragte Fahrerlaubnis ohne vorherige Vorlage eines positiven medizinisch-psychologischen Gutachtens neu zu erteilen: Ohne Vorliegen zusätzlicher aussagekräftiger Tatsachen darf die Anforderung des geforderten Gutachtens im Neuerteilungsverfahren bei einer einmaligen Trunkenheitsfahrt erst ab einer BAK von 1,6 ‰ gestellt werden. Alkoholmissbrauch liegt vor, sobald das Führen von Fahrzeugen und ein die Fahrsicherheit beeinträchtigender Alkoholkonsum nicht hinreichend sicher getrennt werden können. Der Verordnungsgeber hat 1998 angenommen, dass von einem fehlenden Trennungsvermögen nach einer einmaligen Trunkenheitsfahrt erst ab einer BAK von 1,6 ‰ auszugehen ist. Dass diese Annahme heute unvertretbar wäre, ist nicht ersichtlich. Es ist Sache des Verordnungsgebers, diesen Grenzwert gegebenenfalls neu zu bestimmen. Hinweis: Nachdem mehrere Oberverwaltungsgerichte in der Vergangenheit entschieden hatten, dass die Vorlage eines solchen Gutachtens im Rahmen der Neuerteilung auch unterhalb von 1,6 ‰ erforderlich ist, hat das BVerwG mit seiner Entscheidung nunmehr Klarheit geschaffen. Quelle: BVerwG, Urt. v. 06.04.2017 - 3 C 24.15


Rechtsanwalt & Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Albrecht Dietze
Das Aussageverweigerungsrecht steht einem Verdächtigen zu, der sich durch eine wahrheitsgemäße Aussage selbst belasten müsste. Das Zeugnisverweigerungsrecht steht Personen zu, die durch eine wahrheitsgemäße Aussage eine ihnen verwandtschaftlich oder lebenspartnerschaftlich nahe stehende Person belasten müssten. Über diese Rechte müssen die Betroffenen vor ihrer Vernehmung belehrt werden. Werden Aussagen erhoben, die unter Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften erlangt wurden, besteht häufig ein Beweisverwertungsverbot, sodass auch die Vernehmungspersonen in einer gerichtlichen Hauptverhandlung nicht über den Inhalt des Gehörten oder Protokollierten vernommen werden dürfen.
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Albrecht Dietze

Eine Erbschaft ist nicht zwangsläufig mit einem Geldsegen verbunden, sondern kann auch viele Verpflichtungen mit sich bringen. Daher kann es unter Umständen sinnvoller sein, eine Erbschaft auszuschlagen - etwa wenn der Nachlass überschuldet ist oder der Erbe selbst Schulden hat. Ein weiterer Grund für die Ausschlagung kann es sein, dass der Erbe nicht mehr an ein gemeinschaftliches Testament oder einen Erbvertrag gebunden sein möchte und die Ausschlagung dazu nutzt, die Verfügungsgewalt über das eigene Vermögen wiederzuerlangen. Ist die Verfügung über das Erbe durch eine Nacherbschaft oder eine Testamentsvollstreckung eingeschränkt, kann auch eine Ausschlagung mit gleichzeitiger Geltendmachung des Pflichtteils vorteilhaft sein.


Der Ausschlagende kann jedoch nicht darüber bestimmen, wer das Erbe an seiner Stelle erhalten soll. Existiert ein Testament, kommt ein darin genannter Ersatzerbe zum Zug. Gibt es keine solche Regelung im Testament oder überhaupt gar kein Testament, geht das Erbe nach der gesetzlichen Erbfolge an die Erben des Ausschlagenden.


Die Ausschlagung muss entweder durch Niederschrift vor dem Nachlassgericht erfolgen oder notariell beglaubigt werden. Es reicht also nicht, dies dem Gericht telefonisch oder in einem Brief mitzuteilen. Zuständig ist dafür wahlweise das Nachlassgericht, in dessen Bezirk der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes seinen Wohnsitz hatte, oder jenes, in dessen Bezirk der Ausschlagende seinen Wohnsitz hat. Wichtig ist dabei insbesondere, dass die Ausschlagung nur innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls erfolgen kann. Zu beachten ist zudem, dass durch die Beantragung eines Erbscheins das Erbe als angetreten gilt. Eine Ausschlagung ist dann nur noch möglich, wenn ein Irrtum vorlag oder der Erbe getäuscht oder bedroht wurde. Unter den gleichen Umständen kann auch eine bereits erfolgte Ausschlagung angefochten werden.


Rechtsanwalt & Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Albrecht Dietze

Nach Unfall beim Reißverschlussverfahren haftet der unvorsichtige Einfädler allein. Ereignet sich ein Verkehrsunfall im Zusammenhang mit einem Spurwechsel im Reißverschlussverfahren, greifen die Grundsätze des Anscheinsbeweises. Ein Autofahrer wechselte im Rahmen eines Reißverschlussverfahrens in die Spur, in der sich ein Lkw befand. Dort bremste er seinen Wagen nach dem Spurwechsel bis zum Stillstand ab, woraufhin der Lkw auf das Heck des Pkw auffuhr. Das Oberlandesgericht München entschied, dass den Einfädler die alleinige Schuld an dem Verkehrsunfall trifft. Für dessen Verschulden spricht der Beweis des ersten Anscheins, der hier nicht widerlegt werden konnte. Denn zu den entscheidenden Parametern - nämlich dem Zeitraum zwischen dem Stillstand des Pkw und der Kollision sowie dem Abstand zwischen dem Lkw und dem Auto bei Einleitung des Spurwechsels - konnte der Spurwechsler keine konkreten Angaben machen. Damit ist nach Auffassung des Gerichts nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises davon auszugehen, dass der Autofahrer den Fahrstreifen gewechselt hat, ohne eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen. Eine Mithaftung aus der Betriebsgefahr auf Seiten des Lkw-Fahrers tritt hinter den Verstoß vollständig zurück, bei einem Spurwechsel keine äußerste Sorgfalt walten haben zu lassen. Hinweis: Die Verhaltensanforderungen beim Spurwechsel im Zusammenhang mit dem Reißverschlussverfahren sind in § 7 Abs. 4 Straßenverkehrsordnung geregelt. Das Reißverschlussverfahren ist bei Fahrbahnverengungen, endenden Fahrstreifen und Verkehrsbehinderungen anzuwenden. Hierbei gilt die Regel, dass das Fahrzeug, das auf dem freien Fahrstreifen fährt, zuerst fahren darf und derjenige, der die Spur wechselt, den Wechsel rechtzeitig anzuzeigen sowie äußerste Sorgfalt zu beachten hat.


Quelle: OLG München, Urt. v. 21.04.2017 - 10 U 4565/16


Fundstelle: www.gesetze-bayern.de zum Thema: Verkehrsrecht


Rechtsanwalt & Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Albrecht Dietze

Der Fahrer eines Pkw geriet in eine Verkehrskontrolle. Die Polizeibeamten stellten ein an der Windschutzscheibe befestigtes Mobiltelefon fest, bei dem eine "Blitzer-App" in Betrieb war. Da sich der Fahrer allein im Fahrzeug befand, wurde gegen ihn ein Bußgeld von 75 EUR verhängt. Das OLG Rostock entschied, dass die Verurteilung zu Recht erfolgte. Der Betroffene hatte als Führer eines Pkw ein Mobiltelefon eingeschaltet, in dem die verbotene "Blitzer-App" aktiviert war. Mit diesem Programm wurde er während der Fahrt vor stationären Verkehrsüberwachungsanlagen und vor mobilen Überwachungsanlagen gewarnt, die zuvor von anderen Verkehrsteilnehmern in die Datenbank gemeldet und eingepflegt wurden. Die Verteidigung des Betroffenen, er habe diese App nicht benutzt, fand kein Gehör, weil er sich alleine im Fahrzeug befand und das Smartphone in Betrieb war. Hinweis: Das OLG Rostock macht in seiner Entscheidung deutlich, dass die teilweise vertretene Auffassung, dass eine Ahndung nur bei solchen Geräten möglich sei, die bereits hersteller- und geräteseitig Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzeigen, nicht der obergerichtlichen Rechtsprechung entspricht. Denn auch ein Smartphone mit einer erst nachträglich installierten App ist in diesem Moment nichts anderes als ein Gerät, das eben nicht dem erlaubten Zweck entspricht.


Quelle: OLG Rostock, Beschl. v. 22.02.2017 - 21 Ss Owi 38/17 zum Thema: Verkehrsrecht


Rechtsanwalt & Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Albrecht Dietze

Ein Arbeitnehmer war als Flugbegleiter tätig. Die ersten sechs Monate hatten die Parteien als Probezeit vereinbart, aber keine diesbezügliche Kündigungsfrist bestimmt. Diese beträgt während der Probezeit dem Gesetz nach zwei Wochen. In einer weiteren Bestimmung des Arbeitsvertrags stand dann allerdings, dass eine Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Monatsende gelten solle. Als der Flugbegleiter innerhalb der Probezeit eine Kündigung mit einer Frist von zwei Wochen erhielt, klagte er dagegen und meinte, dass ihm auch innerhalb der Probezeit nur mit einer Sechsmonatsfrist hätte gekündigt werden können. Tatsächlich erhielt er vom Bundesarbeitsgericht Recht. Die Bestimmungen des Arbeitsvertrags sind so auszulegen, wie sie ein durchschnittlicher, regelmäßig nicht rechtskundiger Arbeitnehmer versteht. Ein solcher Arbeitnehmer kann nicht erkennen, dass während der Probezeit kürzere Fristen gelten sollen, als sie sich aus dem Vertrag ergeben. Hinweis: Steht also im Arbeitsvertrag nichts von einer Kündigungsfrist von zwei Wochen innerhalb der Probezeit, aber eine längere Frist für die Zeit danach, kann der Arbeitgeber nicht mit der gesetzlichen Zweiwochenfrist innerhalb der Probezeit kündigen.


Quelle: BAG, Urt. v. 23.03.2017 - 6 AZR 705/15  Fundstelle: www.bundesarbeitsgericht.de


Rechtsanwalt & Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Albrecht Dietze
Wird ein Sportler in einem Wettkampf verletzt, stellt sich häufig die Frage, wer dafür haftet. Bei einem Frauenfußballspiel in der Bezirksliga wurde eine Spielerin durch den Tritt einer Mitspielerin am rechten Unterschenkel verletzt. Sie erlitt einen komplizierten Unterschenkelbruch. Nach einer Operation gab es Komplikationen, und die Frau ist bis heute gehbehindert. Der Schiedsrichter hatte den Tritt nicht als Foul geahndet. Nun klagte die Spielerin von ihrer Mitspielerin Schadensersatz und Schmerzensgeld von 50.000 EUR ein. Die Mitspielerin war wiederum der Auffassung, dass sie nicht absichtlich ein Foul begangen habe. Das Oberlandesgericht wies die verletzte und gehbehinderte Fußballspielerin darauf hin, dass es nicht von einer Erfolgsaussicht der Klage ausgehe. Die Spielerin hatte sich die schwere Verletzung in einem sportlichen Wettkampf mit hohem Gefahrenpotential zugezogen. Selbst wenn die Regeln eingehalten werden, kann es beim Fußball immer wieder passieren, dass die Spieler sich schwer verletzen. Daher gingen die Richter davon aus, dass jeder Teilnehmer auch schwere Folgen in Kauf nimmt. Diese sind selbst bei einer regelkonformen Ausübung dieser Sportart nicht zu vermeiden. Die Spielerin nahm ihre Klage daher zurück. Hinweis: Bei Wettkämpfen mit größerem Gefahrenpotential ist also davon auszugehen, dass jeder Teilnehmer auch Verletzungen mit schweren Folgen in Kauf nimmt. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Regeln eingehalten werden. Eine Haftung kommt nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Regelwidrigkeit in Betracht. Quelle: OLG Hamm, Beschl. v. 22.12.2016 - 9 U 138/16
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Albrecht Dietze
Ein Blick in den Arbeitsvertrag erinnert auch lange Zeit nach Unterzeichnung daran, welche Rechte und Pflichten die einzelnen Vertragspartner haben. Eine Bankangestellte wurde seit 1987 in der Hauptgeschäftsstelle einer Bank als Kundenberaterin eingesetzt. Nach einer Restrukturierungsphase fand sie sich als Springerin in mehreren Filialen wieder. Das empfand sie als Unrecht und klagte gegen die Versetzung. Das sah das Landesarbeitsgericht Köln allerdings anders. Denn im Arbeitsvertrag hatten die Parteien vereinbart, dass bei Vorliegen eines berechtigten betrieblichen Erfordernisses ein Einsatz der Bankmitarbeiterin in verschiedenen Zweigstellen erfolgen dürfe. Und nichts anderes war hier geschehen. Es müssen schon weitere Umstände hinzukommen, damit ein Arbeitnehmer darauf vertrauen darf, nur für eine bestimmte Tätigkeit eingesetzt zu werden. Hinweis: Die Nichtausübung des Direktionsrechts durch einen Arbeitgeber über einen längeren Zeitraum hat also nicht zur Folge, dass der Arbeitgeber von dem Recht keinen Gebrauch mehr machen darf. Quelle: LAG Köln, Urt. v. 06.09.2016 - 12 Sa 414/16 Fundstelle: www.justiz.nrw.de
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Albrecht Dietze
Auch wenn die gegnerische Verschicherung schon einen eigenen Gutachter geschickt hat, darf der Geschädigte selbst einen Gutachter zu beauftragen. Selbst wenn dieser den Umfang des Versicherungsgutachtens bestätigt, muss die Versicherung den zweiten Gutachter bezahlen! Das Beauftragen eines Zweitgutachtens widerspricht nicht der Schadensminderungspflicht. Nach einen Unfall mit Sachschaden beauftragte die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners einen Sac...hverständigen mit der Ermittlung der Schadenshöhe. Einen Tag später beauftragte der Geschädigte ebenfalls einen Sachverständigen. Beide Gutachten wichen bei der Berechnung der zu erwartenden Reparaturkosten nur minimal voneinander ab. Die gegnerische Haftpflichtversicherung weigerte sich deshalb, die Kosten des vom Geschädigten in Auftrag gegebenen Gutachtens zu übernehmen. Gleichwohl verurteilte das Amtsgericht Leverkusen (AG) die Haftpflichtversicherung zur Zahlung der Kosten für das zweite Gutachten. Der Geschädigte darf zur Schadensbeseitigung grundsätzlich den Weg einschlagen, der aus seiner Sicht seinen Interessen am besten zu entsprechen scheint. Hierzu gehört auch die Einschaltung eines qualifizierten Gutachters seiner Wahl. Der Geschädigte habe auch nicht gegen seine Schadensminderungspflicht verstoßen, indem er einen weiteren Sachverständigen beauftragt hat. Dass beide Gutachten hinsichtlich der errechneten Reparaturkosten nur minimal voneinander abwichen, war vor der Auftragserteilung für den Geschädigten nicht erkennbar. Hinzu kommt, dass dem Geschädigten in der Regel die Sachkenntnis fehlt oder das von der Versicherung in Auftrag gegebene Gutachten ihm sogar unbekannt ist. Alles andere würde dazu führen, dass die Rechte des Geschädigten zu stark eingeschränkt werden. Quelle: AG Leverkusen, Urt. v. 21.05.2016 - 21 C 313/15
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Albrecht Dietze

Diese Frage hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) jetzt beantwortet. Ein langzeiterkrankter Arbeitnehmer sollte während seiner Arbeitsunfähigkeitsphase "zur Klärung der weiteren Beschäftigungsmöglichkeit" zu einem Personalgespräch erscheinen. Das Gespräch verweigerte er jedoch unter Hinweis auf seine ärztlich attestierte Arbeitsunfähigkeit. Deshalb erhielt er von seinem Arbeitgeber eine neue Einladung mit dem Hinweis, dass gesundheitliche Hinderungsgründe durch Vorlage eines speziellen ärztlichen Attests nachzuweisen sind. Als er auch diesen zweiten Termin nicht wahrnahm, erhielt er eine Abmahnung, gegen die er klagte. Das BAG stellte sich auch prompt auf seine Seite: Erkrankte Arbeitnehmer müssen ihrer Arbeitspflicht nicht nachkommen und damit auch nicht an Personalgesprächen teilnehmen. Allerdings ist es Arbeitgebern nicht prinzipiell untersagt, mit erkrankten Arbeitnehmern in Kontakt zu treten. Voraussetzung ist jedoch, dass der Arbeitgeber hierfür ein berechtigtes Interesse hat. Der arbeitsunfähige Arbeitnehmer ist jedoch auch in diesem Fall nicht verpflichtet, im Betrieb zu erscheinen - es sei denn, dies ist ausnahmsweise aus betrieblichen Gründen unverzichtbar und der Arbeitnehmer ist dazu gesundheitlich in der Lage. Hinweis: Personalgespräche sind wichtig, vor allem, wenn ein Mitarbeiter schon lange krankheitsbedingt fehlt. Arbeitnehmer sollten aufmerken, wenn der Arbeitgeber ein Gespräch zum betrieblichen Eingliederungsmanagement anbietet, und genau überlegen, ob sie ein solches Gespräch mit Verweis auf die Arbeitsunfähigkeit ablehnen sollten.


BAG, Urt. v. 02.11.2016 - 10 AZR 596/15 Fundstelle: www.bundesarbeitsgericht.de zum Thema: Arbeitsrecht


Rechtsanwalt & Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Albrecht Dietze

I. Verkehrsrecht


1. Mehr Sicherheit im Straßenverkehr Auch im Straßenverkehr treten 2017 einige Neuregelungen in Kraft. Vor allem radelnde Eltern können sich freuen: Sie dürfen ihren Nachwuchs künftig auch auf dem Fußweg begleiten. Hinzukommen erweiternde Regelungen zu Rettungsgassen, 30er-Zonen, E-Bikes und Radwegen.


2. Neue Euro-Norm für Motorräder


Neue Motorräder und Kleinkrafträder werden ab Januar 2017 nur noch dann zugelassen, wenn sie den Schadstoffvorgaben der Euro-4-Norm entsprechen. Gegenüber der bislang geltenden Euro-3-Norm verringert sich der Emissionsausstoß um mehr als die Hälfte. Der maximale Geräuschpegel darf bei Motorrädern über 175 Kubik nicht mehr als 80 dB(A) betragen.


II. Arbeits- und Sozialrecht


Der Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand wird flexibler geregelt, der Beitragssatz in der Rentenversicherung bleibt 2017 mit 18,7% stabil und Kindergeld, Kinderzuschlag und Steuerfreibeträge steigen, ebenso der Mindestlohn – diese und weitere Neuregelungen treten zum Jahresanfang 2017 in Kraft.


1. Mindestlohn


Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 01.01.2017 von 8,50 Euro auf 8,84 Euro brutto je Zeitstunde erhöht.


2. Leiharbeit und Werkverträge


Die Rechte von Leiharbeitnehmern werden gestärkt. Der Missbrauch bei Werkverträgen wird verhindert. Ab dem 01.04.2017 dürfen Leiharbeitnehmer längstens 18 Monate bei einem Entleiher eingesetzt werden. Nach neun Monaten muss ihr Arbeitsentgelt dem der Stammbelegschaft entsprechen. Ausnahmen für tarifgebundene Arbeitnehmer sind möglich.


3. Sicherheit und Schutz in der Arbeitswelt


Die Arbeitsstättenverordnung ist an die moderne Arbeitswelt angepasst worden. Seit 03.12.2016 sind die Anforderungen an einen Telearbeitsplatz oder Pausenräume klar geregelt. Künftig müssen auch psychische Belastungen bei der Beurteilung der Gefährdungen berücksichtigt werden.


4. Weiterbildung in Kleinstbetrieben


Die Arbeitsagenturen können Beschäftigte in Kleinstbetrieben leichter fördern, wenn sie sich für eine berufliche Weiterbildung entscheiden. Bisher musste sich der Arbeitgeber an den Kosten beteiligen. Ab dem 01.01.2017 entfällt diese Anforderung bei Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten.


5. Die Flexi-Rente kommt


Das Flexirenten-Gesetz ermöglicht den flexiblen Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand. Ab 01.01.2017 gilt: Wer eine Regelaltersrente bezieht und trotzdem weiterarbeitet, erhöht seinen Rentenanspruch, wenn er weiter Beiträge zahlt. So kann man seine Rente um bis zu 9% jährlich steigern. Die Beiträge des Arbeitgebers zur Arbeitslosenversicherung entfallen zunächst für die Dauer von fünf Jahren. Ab 01.07.2017 lassen sich Teilrente und Hinzuverdienst individuell kombinieren.


6. Keine Zwangsverrentung mehr bei langer Arbeitslosigkeit


Die sog. Unbilligkeitsverordnung wirkt einer "Zwangsverrentung" entgegen. Wer Leistungen aus der Grundsicherung für Erwerbsfähige bezieht, wird nicht mehr zum Eintritt in eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen verpflichtet, wenn die Höhe dieser Rente zur Bedürftigkeit, also zum Bezug von Grundsicherungsleistungen im Alter führen würde. Die Unbilligkeitsverordnung tritt zum 01.01.2017 in Kraft.


7. Mehr Klarheit bei Riester- und Basisrentenverträgen


Wer einen Riester- oder Basisrentenvertrag abschließt, braucht alle wichtigen Informationen zum Produkt. Alle Anbieter dieser Verträge sind künftig dazu verpflichtet, ihren Kunden vor Abschluss des Vertrages ein umfassendes Produktinformationsblatt vorzulegen. Auch die Kosten des Vertrages sind zu benennen. Sind sie nicht aufgeführt, muss der Kunde sie nicht übernehmen. Kostenänderungen müssen die Anbieter ebenfalls anzeigen.


8. Rentenbeitragssatz bleibt stabil


Wegen der guten Finanzlage der Rentenkasse bleibt der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung auch 2017 bei 18,7%. In der knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt er weiterhin 24,8%.


9. Mindestbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung


Ab 01.01.2017 beträgt der Mindestbeitrag zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung weiterhin 84,15 Euro monatlich.


10. Alterssicherung der Landwirte


Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt 2017 monatlich 241 Euro (West) und 216 Euro (Ost).


11. Renteneintritt sechs Monate später


Seit 2012 steigt die Altersgrenze für den Eintritt in die Rentenphase schrittweise. Das heißt: Wer 1952 geboren ist und 2017 in den Ruhestand geht, muss sechs Monate über seinen 65. Geburtstag hinaus arbeiten. Dann gibt es die Rente ohne Abschlag.


12. Mehr Selbstbehalt für Menschen mit Behinderung


Mehr Teilhabe und Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung sieht das neue Bundesteilhabegesetz vor. Die Eingliederungshilfe wird reformiert, die Assistenzleistungen modernisiert. Das Gesetz wird bis 2020 stufenweise umgesetzt. Ab 2017 erhöhen sich die Freibeträge für Erwerbseinkommen um bis zu 260 Euro monatlich. Die Vermögensfreigrenze liegt dann bei 25.000 Euro. Das Partnereinkommen wird nicht angerechnet.


13. Schlichtungsstelle für Menschen mit Behinderung


Das Behindertengleichstellungsgesetz trägt seit Juli 2016 dazu bei, Bundeseinrichtungen barrierefreier zu machen. Das gilt nicht nur für bauliche Hindernisse. Am 03.12.2016 hat die Schlichtungsstelle ihre Arbeit aufgenommen. Behinderte Menschen können sich dorthin wenden, wenn sie Konflikte im öffentlich-rechtlichen Bereich haben.


14. Stiftung "Anerkennung und Hilfe"


Die Stiftung "Anerkennung und Hilfe" unterstützt Menschen, die in Kindheit oder Jugend Leid und Unrecht erfahren haben – in Heimen der Behindertenhilfe oder Psychiatrie in der Bundesrepublik wie auch in der DDR. Es geht um Vorfälle, die sich in der ehemaligen DDR zwischen 1949 bis 1990 und in der Bundesrepublik zwischen 1949 und 1975 ereignet haben. Die Stiftung wird 2017 errichtet und mit insgesamt 288 Mio. Euro ausgestattet. Betroffene müssen sich bei der zuständigen Anlauf- und Beratungsstelle innerhalb von drei Jahren, bis zum 31.12.2019, schriftlich anmelden.


15. Leistungen der Grundsicherung ("Hartz IV") steigen


Wer Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe bezieht, erhält ab Januar 2017 mehr Geld. Der Regelsatz für Alleinstehende steigt von 404 auf 409 Euro pro Monat. Die Grundsicherung für Kinder zwischen 6 und 13 wird um 21 Euro angehoben.


16. Sozialleistungen für EU-Ausländer


Menschen aus anderen EU-Staaten stehen innerhalb der ersten fünf Jahre keine Sozialleistungen in Deutschland zu. Das gilt für alle, die nicht in Deutschland arbeiten, selbstständig sind oder einen Grundsicherungs-Anspruch aus vorheriger Arbeit erworben haben. Bis zur Ausreise können sie eine einmalige Überbrückungsleistung für höchstens einen Monat bekommen. Bei Bedarf kann ein Darlehen für die Rückreise gewährt werden.


17. Neue Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung


Ab 01.01.2017 steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung West von 6.200 Euro in 2016 auf 6.350 Euro im Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze Ost steigt von 5.400 auf 5.700 Euro. Die Versicherungspflichtgrenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich 2017 auf 57.650 Euro jährlich (2016: 56.250 Euro). Wer mit seinem Einkommen über dieser Grenze liegt, kann eine private Krankenversicherung abschließen.


18. Künstlersozialabgabe sinkt


Die Künstlersozialabgabe ist von Unternehmen zu entrichten, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten. Die Zahl der abgabepflichtigen Unternehmen ist 2015 um rund 25% von insgesamt rund 181.000 in 2014 auf rund 227.000 Unternehmen gestiegen. Alle abgabepflichtigen Unternehmen und Verwerter konnten dadurch entlastet werden. Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung sinkt 2017 auf 4,8%.


III. Familienrecht


1. Mehr Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende


Alleinerziehende, die keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten, können Unterhaltsvorschuss beantragen. Die Höhe des Unterhaltszuschusses richtet sich bundesweit nach dem Mindestunterhalt. Davon wird das Kindergeld abgezogen. Wegen der Erhöhung des Mindestunterhalts steigt der Unterhaltsvorschuss zum 01.01.2017 für Kinder bis zu fünf Jahren auf 150 Euro monatlich, für Kinder von sechs bis elf Jahren auf 201 Euro pro Monat.


2. Kindergeld und Kinderzuschlag steigen


Steuerzahlern bleibt ab Januar 2017 mehr Netto vom Brutto. Kindergeld und Kinderzuschlag steigen. Für Geringverdiener wird der Kinderzuschlag um zehn Euro monatlich angehoben. Das Kindergeld steigt in den kommenden beiden Jahren – um jeweils zwei Euro.


IV. Verbraucherschutz


1. Kleinanleger besser informieren


Verkaufsprospekte und Informationsblätter zu Vermögensanlagen müssen ab 03.01.2017 zusätzliche Informationen über die Zielgruppe und den Zweck der Anlage sowie zu möglichen Verlusten enthalten. Finanzinstitute sind verpflichtet, umfassend zu bewerten, welche Verluste für Kunden tragbar sind. Sie müssen dies auch regelmäßig überprüfen.


2. Geschirrspülmittel mit weniger Phosphat Flüsse und Seen veralgen, wenn mit dem Abwasser zu viel Phosphat ins Wasser gelangt. Geschirrspülmittel, die ab dem 01.01.2017 in den Handel kommen, dürfen deshalb nur noch 0,3 Gramm Phosphor enthalten.


 


Rechtsanwalt & Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Albrecht Dietze
 
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/// Verkehrsrecht - Unfall bei Dunkelheit mit einem vorfahrsberechtigten, aber unbeleuchteten Radfahrer, wer haftet? /// Arbeitsrecht - Wann ist eine Arbeitsleistung so schlecht, daß eine Kündigung gerechtfertigt ist? /// Vertragsrecht - Kommt ein PKW-Kaufvertrag wirksam zu Stande, wenn der Käufer ein "Scherzangebot" des Verkäufers annimmt? /// Verkehrsrecht - Ab welchem Promillewert wird nach einer Alkoholfahrt eine MPU fällig? /// Strafrecht - ...
2016
/// Familienrecht - Wer bekommt nach der Trennung das Auto? /// Arbeitsrecht - Wann ist die Videoüberwachung des Arbeitsplatzes zulässig? /// Familienrecht - Wie hoch sind die Alimente ab 2017? /// Strafrecht - Parkplatzunfall und keiner da, was muss ich tun, wie lange muss ich warten? /// Arbeitsrecht - Haftet der Arbeitgeber für illegale Downloads des Arbeitnehmers? /// Arbeitsrecht - Wann ist eine Kündigung wegen Schlechtleistung möglich? /// Erbrecht - Wie ...
2015
/// Unternehmensrecht - Wie kann man das Forderungsinkasso verbessern? /// Sozialrecht - Kann der Vermieter vom Jobcenter direkt die Miete verlangen? /// Nachbarrecht - Welcher Lärm ist erlaubt und was muss der Nachbar dulden? /// Miet-& Pachtrecht - Welche Voraussetzungen hat eine Eigenbedarfskündigung? /// Familienrecht - Für wen ist ein Ehevertrag sinnvoll? /// Verkehrsrecht - Kann man so langsam fahren wie man will? /// Arbeitsrecht - Haben Azubis auch einen ...
2014
/// Arbeitsrecht – Welche Vergütungsbestandteile sind auf den Mindestlohn anrechenbar, welche nicht? /// Erbrecht - Wann verjähren Pflichteilsansprüche? /// Verkehrsrecht - Wieviel Warnwesten muss ich im Auto haben? /// Vertragsrecht - Audi für 7,10 Euro ersteigert? /// Arbeitsrecht - Wie ist das jetzt mit den Überstunden? /// Vertragsrecht - Wann ist ein Rücktritt vom Vertrag wegen Bagatellmangel ausgeschlossen? /// Verkehrsrecht - Das neue Punktesystem, was ...
2013
/// Mietrecht- hat die unpünktliche Mietzinszahlung Konsequenzen? /// Mietrecht - Betriebskosten für leere Wohnungen ? /// Verkehrsrecht - Punktereform kommt, ein Tipp gefällig! /// Arbeitsrecht - Wo liegen die neuen Pfändungsfreigrenzen? /// Sozialrecht - Welche Jobs sind zur Rente erlaubt? /// Arbeitsrecht - Kann der Arbeitgeber Ausbildungskosten zurück verlangen? /// Internetrecht - Haftet der Vermieter für Urheberrechtsverletzung? /// Vertragsrecht - Ist eine ...
2012
/// Vertragsrecht – Müssen Weihnachtsgeschenke umgetauscht werden? /// Kaufrecht - Wie reklamiere ich beim Einkauf im Ladengeschäft richtig? /// Vereinsrecht - Was muss in die Einladung zur Mitgliederversammlung? /// Mietrecht - Vorsicht Falle, wann verjähren Schadenersatzansprüche des Vermieters? /// Mietrecht - Darf der Vermieter die Farbe der Wände bei Rückgabe vorschreiben? /// Familienrecht - Neu: Eheverträge sind abänderbar! /// Reisevertragsrecht - ...
2011
/// Vertragsrecht - Kann ich Weihnachtsgeschenke umtauschen oder zurückgeben? /// Familienrecht - Darf der Scheinvater wissen, wer der biologische Vater ist? /// Verkehrsrecht - Wann darf die Bußgeldstelle das Führen eines Fahrtenbuchs anordnen? /// Vertragsrecht - Kann man bei Umzug DSL Anschluß kündigen? /// Mietrecht - Ab wann berechtigt Flächenunterschreitung zur Mietminderung? /// Verkehrsrecht - Geschwindigkeitbegrenzung, muss genau ab dem Schild die ...
2010
/// Familienrecht - Welche Änderungen gibt es beim Selbstbehalt ab 1.01.11? /// Erbrecht - Was ist eine Pflichtteilsklausel? /// Verkehrsrecht - Gibt es nun eine Winterreifenpflicht, oder nicht? /// Erbrecht - Wieviel erbt der nichteheliche Lebenspartner? /// Verkehrsrecht - Ist das Anfertigen eines gemeinsamen Unfallberichtes sinnvoll? /// Reiserecht- Was ist tun, wenn die Reise nicht hält was der Katalog verspricht? /// Verkehrsrecht - was passiert bei wie vielen ...
2009
/// Sozialrecht - Wird Abwrackprämie auf Hartz-IV Leistungen angerechnet? /// Mietrecht - Welchen Anforderungen muss die Nebenkostenabrechnung genügen? /// Verkehrsrecht - Sind nach Meinung des Bundesverfassungsgerichts Geschwindigkeitskontrollen rechtwidrig? /// Arbeitsrecht - Kann der Arbeitgeber ein Fotos seines Arbeitnehmers auf seiner Firmen-Homepage veröffentlichen? /// Vertragsrecht - Kann der Bauunternehmer mit abgezeichneten "Stundenzetteln" die Erbringung ...
2008
/// Vertragsrecht - Wo muss der Verkäufer einer mangelhaften Sache die Reparatur durchführen? /// Haften Eltern wirklich für ihre Kinder? /// Familienrecht - Wann wird das Sorgerecht für das Kind auf nur einen Elternteil übertragen? /// Unternehmensrecht - Wann berechtigt unvollständiges Impressum zur Abmahnung? /// Verkehrsrecht – Innerhalb welcher Zeit muss die gegnerische Versicherung zahlen? /// Verkehrsrecht - Wann haften Kinder? /// Vertragsrecht - ...
2007
/// Unternehmensrecht - Welche Pflichtangaben müssen auf Geschäftsbriefe? /// Nachbarrecht - Wann besteht ein Beseitigungsanspruch wegen an der Grundstücksgrenze stehender Fichten? /// Prozessrecht - Wann darf ein zu einer Gerichtsverhandlung geladener Zeuge dem Termin fernbleiben? /// Verkehrsrecht - Sind nach Meinung des Bundesverfassungsgerichts Geschwindigkeitskontrollen rechtwidrig? /// Sozialrecht - Was für ein Auto dürfen Hartz IV-Empfänger fahren? /// ...
2006
/// Unternehmensrecht - Forderungsverjährung am Jahresende /// Verkehrsrecht - Ist der Führerschein aus Tschechien eine Alternative? /// Arbeitsrecht - Rechtfertigt die /// Arbeitsrecht - Gibt es ein Wettbewerbsverbot für Arbeitnehmer? /// Familienrecht - Schlüsselgewalt, was ist das? /// Mietrecht - Hat der Mieter einen Rückzahlungsanspruch bei zu spät erfolgter Betriebskostenabrechnung? /// Nachbarrecht - Dürfen die von Nachbars Garten herüberragenden Wurzeln ...
2005
/// Arbeitsrecht - Arbeitgeber haftet entlassenem Arbeitnehmer nicht bei fehlendem Hinweis auf Meldepflicht bei der Arbeitsagentur /// Arbeitsrecht - Darf ein Arbeitsvertrag während der Krankheit des Arbeitnehmers gekündigt werden? /// Strafrecht - Vorladung zur polizeilichen Vernehmung, was tun? /// Verkehrsrecht - Aktuelle Rechtsprechung zur Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten bei Anmietung zum Unfallersatztarif. /// Arbeitsrecht - Was ein Hilfsarbeiter tun ...
2004
/// Verkehrsrecht - BGH - Unfallersatztarife auf dem Prüfstand - Mietwagenkosten und "Unfalltarif" /// Zivilrecht - Welche Briefsendungen sollten Sie mit Einschreiben und Rückschein verschicken? /// Recht Kurios - Zum Schlaf in deutschen Amtsstuben /// Familienrecht - Heiraten - Lohnt sich das rechtlich? /// Reiserecht - Welche Fristen gelten für die Anzeige von Mängeln? /// Recht "Interessant" - Radarmessungen - Wegelagerei? /// Versicherungsrecht - ...
2003
/// Neue Verjährungsfristen - doch Achtung: Sie gelten nicht für Altlasten aus 2001 /// Arbeitsrecht - Nach drei Jahren in der Weihnachtsgeld-Falle! /// Sozialrecht - Rechtzeitig arbeitslos melden, Sanktionen vermeiden. /// Erbrecht – Welche Ausschlagungsfrist gilt? /// Verkehrsrecht - Anwalts - Special: Fahrrad - Verkehrsrecht /// Verkehrsrecht - Wenn der Auffahrende wegen Bremsens des Vorausfahrenden nicht alleine haftet... /// Schadensrecht - Haftung bei ...
2002
/// Kaufrecht - Gewährleistungsausschluß beim Autokauf? /// Wettbewerbsrecht – Preisvergleiche möglich? /// Kanzleiservice - Informationsteil erweitert ! /// Unternehmensrecht - Haftung bei Unternehmenskauf /// Versicherungsrecht - Hochwasserschäden - wer zahlt? /// Familienrecht - Unterhaltspflicht gegenüber volljährigen Kindern in der Ausbildung /// Verkehrsrecht - Haftungsquote bei Parkplatzunfall /// Familienrecht - Möglichkeiten der Abänderung von ...
2001
/// Wettbewerbsrecht - Unzulässige Sonderveranstaltung /// Haftungsrecht - Zeitliche Begrenzung der Streupflicht /// Ehe- und Familienrecht - Nicht eheliche Lebensgemeinschaft /// Ehe - und Familienrecht - Unterhaltsabänderung /// Arbeitsrecht - Abmahnung im Arbeitsrecht /// Haftungsrecht - Tierhalterhaftung /// Verkehrsrecht - Kaskoversicherung: Diebstahl des Fahrzeugschlüssels aus Werkstattbriefkasten /// Verkehrsrecht - Alkoholunfall - Mitverschulden des ...
2000
/// Unternehmensrecht – Die Eintragung einer Marke, ist das sinnvoll?
 

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