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Dietze und Partner 2014

2010

Während es Anfang 2010 gute Nachrichten für unterhaltsberechtigte Kinder gab, da die Unterhaltssätze deutlich erhöht wurden, können sich Unterhaltsverpflichtete auf 2011 freuen. Ab 01.01.2011 erhöht sich der Selbstbehalt beim Minderjährigenunterhalt von 900,00 Euro auf 950,00 Euro, beim Trennungs- bzw. Ehegattenunterhalt von 1.000,00 Euro auf 1.050 Euro und beim Volljährigenunterhalt von 1.100,00 Euro auf 1.150,00 Euro. Gerade in unserer Region, wo Unterhaltsverpflichtungen vielfach durch sog. Mangelfälle geprägt sind, das Einkommen also oft nicht ausreicht, um sämtliche Unterhaltsverpflichtungen abzudecken, werden diese Änderungen in vielen Fällen günstige Auswirkungen für Unterhaltsverpflichtete haben. Weitere Fragen hierzu beantworten wir gern.

Rechtsanwalt & Fachanwalt für Familienrecht Rico Uhlig
Eine Pflichtteilsklauseln ist eine Strafklauseln, die häufig bei Berliner Testamenten Anwendung findet. Der Sinn und Zweck besteht darin, zu vermeiden, dass die Kinder Pflichtteilsansprüche geltend machen. Im Rahmen eines Berliner Testaments setzen sich die beiden Ehegatten oft gegenseitig als Alleinerben ein, was vorerst einer Enterbung der Kinder gleichkommt. Erst nach dem Tod des überlebenden Ehegatten sollen diese erben.

Als Pflichteilsberechtigte könnten die Kinder aber nach dem Tod eines Elternteils die Herausgabe des Pflichtteils verlangen. Dies möglich, obwohl die Enterbung nicht von Dauer ist, sondern lediglich bis zum Tod des überlebenden Partners gilt. Dies ist nicht im Sinne des verstorbenen Erblassers, schließlich hat dieser seinen Ehegatten als Alleinerben eingesetzt.

Mithilfe der Pflichtteilsklausel können die Interessen des Erblassers geschützt werden, sodass die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen erschwert wird. Grundsätzlich lässt sich die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen zwar nicht verhindern, aber eine Pflichtteilsklausel kann ein großes Hindernis darstellen, das Erbberechtigte davon abhält, auf die Herausgabe des Pflichtteils zu bestehen.

Enthält ein Berliner Testament eine Pflichtteilsklausel, wird testamentarisch verfügt, dass Abkömmlinge, die nach dem Ableben des zuerst versterbenden Partners auf ihren Pflichtteil bestehen, im zweiten Erbfall lediglich den Pflichtteil erhalten sollen. Im Falle eines Verstoßes gegen die Pflichtteilsklausel findet demnach eine vollkommene Enterbung des betreffenden Abkömmlings statt.

Erbberechtigte Kinder sollten daher eine vorhandene Pflichtteilsklausel unbedingt beachten, weil diese erheblichen Einfluss auf ihr Erbrecht hat. Machen sie im Falle eines Berliner Testaments ihren Pflichtteilsanspruch geltend, obwohl der als Alleinerbe eingesetzte Partner noch lebt, werden sie durch die Pflichtteilsklausel vollständig enterbt. Als Strafe sind solche Erben im zweiten Erbfall keine Erben mehr und können lediglich einen weiteren Pflichtteilsanspruch geltend machen.


Rechtsanwalt & Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Albrecht Dietze
Das OLG Oldenburg hat kürzlich entschieden, dass der Bußgeldtatbestand der Straßenverkehrsordnung, nach dem ein Fahren mit Sommerreifen bei winterlichen Wetterverhältnissen zu einem Bußgeld führt, verfassungswidrig ist.

Diese Entscheidung betraf einen Autofahrer, der im November mit Sommerreifen unterwegs war. Beim Überfahren einer Eisfläche kam sein Fahrzeug ins Rutschen und schlitterte in das Schaufenster eines Geschäfts. Das Amtsgericht verurteilte ihn zu einer Geldbuße von 85 EUR. Er sei mit nicht angepasster Geschwindigkeit und einer nicht den Wetterverhältnissen angepassten Bereifung gefahren. Da sich Eis auf der Straße befunden habe, hätte er mit Winterreifen fahren müssen. Der betroffene Autofahrer vertrat die Auffassung, der Unfall hätte sich auch mit Winterreifen ereignen können und legte Beschwerde vor dem OLG ein.

Das OLG entschied, dass der entsprechende Ordnungswidrigkeitentatbestand in der Straßenverkehrsordnung über die Pflicht zu einer den Wetterverhältnissen angepassten Bereifung in seiner konkreten Ausgestaltung verfassungswidrig sei. Es liege ein Verstoß gegen das verfassungsmäßig gebotene Bestimmtheitsgebot vor. Der Gesetzgeber müsse die Voraussetzungen für eine Strafbarkeit bzw. eine Ordnungswidrigkeit so konkret umschreiben, dass der Anwendungsbereich für den Einzelnen erkennbar sei oder sich durch Auslegung ermitteln lasse. Dies ist bei der betroffenen Vorschrift jedoch nicht der Fall. Weder gesetzlichen noch technischen Vorschriften sei zu entnehmen, welche Eigenschaften Reifen für bestimmte Wetterverhältnisse haben müssen. Das gelte auch für Winterreifen. Der Gesetzgeber habe gerade keine generelle Winterreifenpflicht für die Wintermonate geregelt. Ungeklärt sei insbesondere, ob auch Sommerreifen für winterliche Witterungsverhältnisse im Sinne der Vorschrift geeignet sein können. Sogenannte Sommerreifen würden von vornherein kaum auf Schnee- und Glättetauglichkeit geprüft. Bei einem Winterreifentest im Jahr 2005 seien nur zwei Sommerreifen getestet worden, die sich beim Fahren auf Eis sogar als geeignet erwiesen hätten. Für den Bürger sei daher nicht eindeutig erkennbar, welche Reifen als „ungeeignete Bereifung bei winterlichen Wetterverhältnissen“ anzusehen seien. Diese Unklarheit hätte der Gesetzgeber durch eine klare Anordnung vermeiden können. Denkbar sei beispielsweise eine klare Anordnung von Winterreifen bei „Wetterverhältnissen, bei denen Eis und/oder Schnee möglich sind“.

Achtung: Durch diese Entscheidung wird nicht in Frage gestellt, dass bei winterlichen Temperaturen, insbesondere aber bei Schnee und Eis, M+S Reifen oder Reifen mit Schneeflockensymbol benutzt werden sollten, um Unfälle möglichst zu vermeiden. Wer sich anders verhält, riskiert nicht nur haftungs- und versicherungsrechtliche Nachteile, ihm droht darüber hinaus - vor allem, wenn andere bei einem Verkehrsunfall verletzt werden - weiter die Verfolgung wegen einer Straftat bzw. Ordnungswidrigkeit.

Gleichwohl muss und wird der Gesetzgeber nun handeln. Auf eine „konkrete Winterreifenpflicht“ in der Straßenverkehrsordnung (StVO) haben sich daher jetzt die Verkehrsminister von Bund und Ländern auf ihrer Herbstkonferenz in Schloss Ettersburg bei Weimar geeinigt, die am Donnerstag den 07.10.2010 zu Ende ging. Demnach soll eine entsprechende Neuregelung der Straßenverkehrsordnung „schnellstmöglich“ im Bundesrat beschlossen werden.
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Albrecht Dietze
Nichts, jedenfalls ohne Testament geht der nichteheliche Partner in einer “wilden Ehe” immer leer aus. Die Absicherung des nichtehelichen Partners kann also nur durch ein Testament erfolgen. Aber: Wollen sich beide Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft gegenseitig als Erben einsetzen, so können sie dies nicht wie Eheleute durch ein gemeinsames Testament tun. Jeder von ihnen muss selbständig ein eigenes Testament unabhängig voneinander errichten. Wenn sich die Partner trennen, ist so ein Testament auch nicht, wie bei einer Ehescheidung, automatisch unwirksam, sondern jeder der Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft muss nach der Trennung sein Testament vernichten oder widerrufen, ansonsten gilt es weiter. Wenn die Partner sich gegenseitig bei ihrer Erbeinsetzung binden wollen wie in einer Ehe, ist ein Erbvertrag empfehlenswert. Es empfhielt sich anwaltlichen Rat einzuholen.


Rechtsanwalt & Fachanwalt für Verhehrsrecht Dr. Albrecht Dietze
Es kommt darauf an! Gründsätzlich ist die für den Unfallhergang beweisbelastete Partei durch Vorlage eines von beiden Unfallbeteiligten unterzeichneten „Unfallberichts“ im Vorteil. Erst wenn der Gegenpartei der Nachweis gelingt, dass der „Unfallbericht“ unrichtig ist, gilt wieder die beweisrechtliche Ausgangslage.

Diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden kam einem Autofahrer zugute, der beim Verlassen einer Grundstücksausfahrt mit seinem Fahrzeug mit dem Pkw des vorfahrsberechtigten Beklagten kollidiert war. Die Unfallschuld war vor Ort strittig. Beide Unfallbeteiligten unterschrieben aber einen „Unfallbericht“. Hierin räumte der Beklagte ein, das haltende Fahrzeug schlecht erkannt zu haben („wegen verschmierter Scheiben“). Unter Vorlage dieser Urkunde machte der Autofahrer seinen Unfallschaden geltend. Das Gericht erkannte auf eine Quote von 75:25 zu seinen Gunsten.

Hinweis: Es muss davor gewarnt werden, nach einem Verkehrsunfall irgendwelche Schuldanerkenntnisse abzugeben. Das kann nicht nur zu prozessualen Nachteilen, sondern auch zu Problemen mit dem eigenen Versicherer führen. Vorliegend hat es aber dem Kläger geholfen seine Ansprüche gegen den Vorfahrsbereichtigten durchzusetzen, dies wäre ohne den Unfallbericht schwer geworden. Es kommt also immer auf die konkrete Unfallkonstellation an. Der scheinbar Schuldige sollte nichts unterschreiben und der eher schuldlose versuchen, die Beweise durch einen Unfallbericht zu sichern!

Rechtsanwalt & Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Albrecht Dietze
Häufige Ärgernisse im Urlaub sind Katalogbeschreibungen, die eine Realität vorspiegeln, die in Wirklichkeit nicht existiert. Der „Meerblick“, der nur mit dem Fernglas möglich ist, das „aufstrebende Viertel“, welches aus vielen Baustellen besteht oder die „zentrale Lage“ zwischen Hauptverkehrsstraße und Marktplatz. Ebenfalls unbeliebt sind Insekten und Eidechsen im Hotelzimmer, Probleme bei der Essensversorgung, schlecht organisierte Ausflüge und mangelnde Sauberkeit im Hotel.

Wenn der Reisende glaubt, seine Reise sei mangelhaft, muss er bereits vor Ort handeln, um eine Mangelbeseitigung zu erreichen. Dazu muss der Mangel nach Möglichkeit unter Zeugen dokumentiert und dem Reiseleiter vor Ort mitgeteilt werden. Der Veranstalter hat so die Möglichkeit Abhilfe zu schaffen.

Sofern das Abhilfeverlangen scheitert, ist der Reisende berechtigt, den Reisepreis zu mindern. Neben dem Recht zur Minderung des Reisepreises oder der Kündigung des Reisevertrages - bei Unzumutbarkeit - kann Schadensersatz geltend gemacht werden.

Für die Geltendmachung der Rechte ist die Sicherung von Beweisen, (z.B. Fotos und Zeugen), dringend anzuraten. Ebenfalls sollten Namen von Ansprechpersonen, sowie die Inhalte der geführten Gespräche notiert werden.

Nach dem Urlaub müssen die Ansprüche innerhalb von einem Monat (!) gegenüber dem Reiseveranstalter angezeigt werden und bei nicht erfolgter Bearbeitung innerhalb von zwei Jahren gerichtlich geltend gemacht werden

Rechtsanwalt & Fachanwalt für Vertragsrecht Dr. Albrecht Dietze
Welcher Verkehrsverstoß mit wie vielen Punkten sanktioniert ist, lässt sich im Internet schnell herausfinden, z.B. über den Bußgeldrechner des AvD (http://www.avd.de/startseite/recht-wissen/avd-bussgeldrechner/) den Sie auch über die Startseite unsere Homepage erreichen. Kaum jemand weiß, welche Konsequenzen sich bei welchem Punktestand ergeben. Aber nur wer rechtzeitig reagiert, kann die gefährlichen Punkte aktiv wieder abbauen.

Was passiert bei wie vielen Punkten?

- 1-8 Punkte: bei freiwilliger Teilnahme an einem Aufbauseminar können einmal innerhalb von 5 Jahren 4 Punkte abgebaut werden
- 9-13 Punkte: bei freiwilliger Teilnahme an einem Aufbauseminar können einmal innerhalb von 5 Jahren 2 Punkte abgebaut werden
- 8-13 Punkte: Verwarnung und Hinweis seitens der Behörde auf die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einem Aufbauseminar
- 14-17 Punkte: Anordnung der Behörde zur Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb einer vorgegebenen Frist (kein Punkteerlass / wird die Teilnahmebescheinigung am Aufbauseminar nicht fristgerecht vorgelegt, wird die Fahrerlaubnis entzogen) und Hinweis der Behörde, dass die Fahrerlaubnis bei Erreichen von 18 Punkten entzogen wird, und dass der Kraftfahrer zusätzlich zum Aufbauseminar freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilnehmen und dadurch 2 Punkte abbauen kann
- 18 Punkte: Entziehung der Fahrerlaubnis, eine Neuerteilung darf frühestens nach einer Wartefrist von 6 Monaten erfolgen, beginnend mit dem Tag, an dem der Führerschein abgeliefert wird, vor einer Neuerteilung ist in der Regel eine positive Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Verkehrsrecht Rechtsanwalt Dr. Albrecht Dietze
Als Unternehmer sollten Sie das, was Ihren Kunden eine Vorstellung von Ihren Waren und Dienstleistung verschafft durch Anmeldung einer Marke schützen. Egal, ob Sie ausschließlich in Deutschland, in Europa oder in der ganzen Welt tätig sind - Ihre Produkte sollten geschützt sein.

Sobald die Eintragung beim deutschen Patent- und Markenamt erfolgt ist, kann der Inhaber einer Marke diese als Marketing-Instrument innerhalb Deutschlands nutzen. So kann er die Eigenschaften seiner Waren darstellen und seinen Waren ein Image zu geben. Außerdem ermöglicht dem Kunden erst die Marke eine Wiedererkennung der Ware oder Dienstleistung mit entsprechender Qualität und Güte unter den anderen, am Markt angebotenen Produkten.

Erst das Markenzeichen auf der Verpackung ermöglicht die Zuordnung der Ware zu einem bestimmten Unternehmen, mit dem der Kunde auch die konkrete Qualitätsvorstellung verbindet, die letztlich die Kaufentscheidung beeinflusst. Der Hersteller bestimmter Waren, der von seinen Kunden aufgrund seiner Qualität sehr geschätzt wird, ermöglicht so den Kunden die Wiedererkennung. Zudem erhält er durch die Marke als Ausschließlichkeitsrecht die Möglichkeit, “Trittbrettfahrern” zu verbieten, den mit einer bestimmten Qualität verbundenen Namen für sich selbst zu nutzen. Dies macht deutlich, wie wichtige die Eintragung einer Marke ist. Der Markeninhaber erhält somit ein in Deutschland geschütztes Alleinstellungsmerkmal.

Durch den Schutz der Marke schützt sich der Markeninhaber aber auch selbst. Würde die Benutzung eines schutzfähigen Zeichens aufgenommen, ohne zuvor eine Markeneintragung beim deutschen Patent- und Markenamt zu beantragen, könnte ein Dritter das bereits in Benutzung befindliche, aber noch nicht registrierte Zeichen für sich schützen lassen. Dieser Dritte könnte später Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche gegen den Benutzer des Zeichens geltend machen.

Rechtsanwalt & Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Albrecht Dietze
Gemäß § 536c Abs. 1 BGB ist der Mieter verpflichtet, Mängel der Mietsache beim Vermieter anzuzeigen. Den Vermieter trifft die Pflicht, die Mängel zu beseitigen. Tut er dies nicht, kann der Mieter die Mängel auf Kosten des Vermieters selbst beseitigen oder die Miete mindern.

Bevor der Vermieter die Mängel behebt, steht ihm ein Besichtigungsrecht zu. Nach der Rechtsprechnung ist der Vermieter verpflichtet dem Mieter Terminsvorschläge zu unterbreiten. Geht der Mieter auf diese nicht ein, so kann Annahmeverzug eintreten und der Mieter kann dann von seinen Rechten keinen Gebrauch machen.

Vermietern ist deshalb zu raten, auf jede Mängelanzeige eines Mieters zu reagieren und dem Mieter sind drei Termine zur Besichtigung vorgeschlagen werden. Der Zugang dieses Schreibens sollte in jedem Fall dokumentiert werden.

Rechtsanwalt & Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Albrecht Dietze
Sobald sie eine Kündigung erhalten haben müssen sich bei der für Sie zuständigen Arbeitsagentur persönlich arbeitslos melden. Dies gilt unabhängig davon, wie lange das Arbeitsverhältnis danach noch besteht. Die Agentur für Arbeit kann das Arbeitslosengeld kürzen, wenn Sie zu lange warten.

Die Meldung ist nur dann nicht erforderlich, wenn Sie keine Leistungen der Agentur für Arbeit in Anspruch nehmen wollen, etwa weil Sie bereits eine Anschlussbeschäftigung haben.

Gegen die Kündigung können Sie vor dem Arbeitsgericht klagen. Das Gericht hat zu prüfen, ob die Kündigung wirksam ist.
Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht eingereicht sein, weil die Kündigung sonst wirksam wird –egal ob sie rechtmäßig ist oder nicht. Diese Frist beginnt ab Zugang der Zugang der Kündigung zu laufen und das auch dann, wenn Sie im Urlaub oder im Krankenhaus sind.

Das Arbeitsgericht prüft, ob die Kündigungsfrist eingehalten ist und/oder ob ein ausreichender Grund für die Kündigung vorliegt.
Gegenüber Arbeitnehmern, für die das Kündigungsschutzgesetz gilt, ist eine Kündigung nur dann wirksam, wenn der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund hat und diesen auch beweisen kann. Bei ordentlichen Kündigungen kommen hierfür betriebsbedingte, personenbedingte und verhaltensbedingte Gründe infrage. Das Kündigungsschutzgesetz gilt, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat und der Betrieb mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt hat.

Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber gekündigt worden sind, empfehlen wir wegen der laufenden Fristen schnell einen Termin zu vereinbaren und anwaltlichen Rat einzuholen.

Rechtsanwalt & Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Albrecht Dietze
„ … in bestimmten Fällen schon“, d.h. auch über einen Festbetrag hinaus.

Bisher haben die Krankenkassen für Hörgeräte zumeist lediglich einen pauschalen Betrag (Festbetrag) gezahlt, obwohl die Kosten für z.B. ein digitales Hörgerät deutlich darüber lagen. Die Differenz musste aus eigener Tasche bezahlt werden.

Mit Urteil vom 17.12.2009 hat das Bundessozialgericht (BSG) diese Festbetragsregelungen der Krankenversicherung zur Hörgeräteversorgung in Frage gestellt. Ein nahezu ertaubter Versicherter hat für die Versorgung mit einem besonders hochwertigen digitalen Hörgerät gegen seine Krankenkasse einen weiteren Betrag i. H. v. 3.073 EUR geltend gemacht, nachdem diese lediglich einen Betrag von 987,31 EUR übernommen hatte.

Das BSG hat klargestellt, dass die Krankenkassen für die Versorgung mit solchen Hörgeräten aufzukommen hat, die nach dem Stand der Medizintechnik die bestmögliche Angleichung an das Hörvermögen Gesunder erlauben und gegenüber anderen Hörhilfen erhebliche Gebrauchsvorteile im Alltagsleben bieten.
Daran müssen dann aber auch die Festbeträge in der Hilfsmittelversorgung ausgerichtet sein. Hier ist jedoch festzustellen, dass für die Festbeträge oft ein geeignetes Hörgerät, das zum bestmöglichen Behinderungsausgleich führt, überhaupt nicht zu erwerben ist.
Festbeträge sind Höchstzuschüsse, die die Krankenkassen ihren Versicherten für bestimmte Hilfsmittel zahlen. Das BSG stellte diese Regelung als solche nicht in Frage. Sie dürfe die Leistungspflicht der Krankenkassen aber nicht begrenzen, wenn der Festbetrag für den Ausgleich «der konkret vorliegenden Behinderung objektiv nicht ausreiche». Ob das der Fall sei, richte sich nach den Versorgungsanforderungen der jeweils betroffenen Gruppe von Versicherten.
Eine Überprüfung der Festbetragsregelungen ist nach diesem Urteil, dass auch Auswirkungen für Versorgung anderer behinderter Kassenpatienten hat, angezeigt. Versicherte sollten gegenüber ihrer Krankenkasse auch die Kosten geltend machen, die bislang aufgrund der geltenden Festbeträge nicht übernommen worden sind.

Rechtsanwalt & Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Albrecht Dietze
Arglist ist nicht nur das Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern erfasst werden auch Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines „Fürmöglichhaltens“ und „Inkaufnehmens“ beruhen und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss.

So muss der Verkäufer (oder Werkunternehmer) ungefragt auf die Umstände hinweisen die mit einer latenten Gefahr für die Kaufsache (oder das Werk) einhergehen und die der Verkäufer redlicherweise nicht verschweigen darf. (OLG Koblenz, 2 U 422/08)

Rechtsanwalt & Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Albrecht Dietze
Seit Dezember 2009 muss man diese Frage wohl mit „Ja“ beantworten. Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte wurde die in Deutschland bislang geltende Gesetzgebung, welche bei unehelichen Kindern nur den Müttern automatisch ein Sorgerecht zuerkannte, für rechtswidrig erklärt. Es ist daher in naher Zukunft eine gesetzliche Regelung zu erwarten, die sämtlichen Vätern, entweder automatisch oder auf Antrag hin die Beteiligung an der elterlichen Sorge ermöglichen wird.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Rico Uhlig
Nein, lügt der Mieter bei der Angabe seines Einkommens, so darf sein Vermieter ihm auch dann fristlos kündigen, wenn er bereits zwei Jahre lang die Miete pünktlich gezahlt hat. Das hat das Landgericht München I entschieden. Weil der Vermieter von Gesetzes wegen berechtigt sei, derartige Zahlen abzufragen, müsse der Mieter auch wahrheitsgemäß antworten. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, so täusche er den Vermieter arglistig.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Albrecht Dietze
 
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